Ressort AUSBILDUNG
Der zuständige Kreisbrandmeister ist Franz Endres (Lindenberg)
Photo: Einsatzübung Truppführerlehrgang Quelle: KBM Endres
Circa 1600 mal pro Jahr mal werden die Feuerwehren im Landkreis Lindau (B) zu Einsätzen gerufen. Die Anzahl der Brandeinsätze beträgt hierbei ca. 15%. Die Einsätze mit technischer Hilfeleistung betragen anteilig inzwischen über 60%, Tendenz steigend. Die restlichen Einsätze sind z.B. Sicherheitswachen, Fehlalarme, ... . Um diese Einsätze getreu dem Motto der Feuerwehren des Landkreises Lindau „schnell – kompetent – zuverlässig“ abwickeln zu können, bedarf es einer qualifizierten Ausbildung der Einsatzkräfte. In Bayern regelt die Ausbildung die Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2). In dieser Vorschrift sind die Rahmenvorschriften und Musterausbildungspläne für die Lehrgänge festgelegt.
Feuerwehrgrundausbildung in Bayern gemäß FwDV 2:
- Lehrgang Truppmann Teil-1 (TM Teil-1) nach neuem Leitfaden Stand 03/2008
Voraussetzungen:
- Eignung für den Feuerwehrdienst
- mindestens 15 Jahre alt
Dauer:
- mindestens 73 Stunden
Ausbildungsziel:
- Grundlegende Tätigkeiten eines Truppmann in Gruppe/Staffel auszuüben
- Lehrgang Truppmann Teil-2 (TM Teil-2):
Voraussetzungen:
- Eignung für den Feuerwehrdienst
- Truppmann Teil-1 erfolgreich abgeschlossen
Dauer:
- 80 Stunden
Ausbildungsziel:
- Grundlegende Tätigkeiten eines Truppmann in Gruppe/Staffel auszuüben
Fortführende Feuerwehrausbildung in Bayern gemäß FwDV 2:
- Lehrgang Truppführer (TF):
Voraussetzungen:
- Eignung für den Feuerwehrdienst
- mindestens 18 Jahre alt
- Truppmann Teil-1 und Teil-2 erfolgreich abgeschlossen
Dauer:
- 35 Stunden
Ausbildungsziel:
- fachlich richtig und selbstständig in Gruppe/Staffel handeln zu können
Es sind in dieser FwDV 2 noch weiterführende Lehrgänge aufgeführt. Diese müssen jedoch teilweise auf einer der drei Landesfeuerwehrschulen (Geretsried, Regensburg, Würzburg) absolviert werden, oder werden im Landkreis von anderen Fachbereichen durchgeführt.
Umsetzung dieser FwDV 2 im Landkreis Lindau (B):
Im Landkreis Lindau (B) werden folgende Lehrgänge ausgebildet:
- Truppmann-Teil 1 (auf Löschkreis- und Landkreisebene)
- Truppmann-Teil 2 (Ausbildungsdienst am jeweiligen Standort)
- Truppführer (auf Landkreisebene)
- Atemschutzgeräteträger (durch KBM-Atemschutz am Standort Lindenberg)
- CSA (durch KBM-Atemschutz)
- Wärmebildkamera (durch KBM-Aemschutz)
- Maschinist für Löschfahrzeuge (durch FF Lindau)
- Sprechfunker (durch KBM-Funk)
Am Ende des Lehrgang Truppmann-Teil 1 erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung. Die praktische Prüfung im Landkreis Lindau geht über die Anforderungen des Leitfadens hinaus und verlangt von den Teilnehmern ein umfassendes Können der praktischen Lehrinhalte. Der für die Feuerwehrgrundausbildung notwendige 16-Stunden-Erste-Hilfelehrgang muss im Abschnitt Truppmann-Teil-2 absolviert werden.
Begonnen hat diese Ausbildung im Frühjahr 1989 mit dem ersten Truppmann Teil-1-Lehrgang. Anschließend im Herbst 1990 wurde der erste Truppführerlehrgang absolviert. Möglich wurde dies durch den sehr engagierten Einsatz von Friedhold Schneider und seinem damaligen Ausbilderteam. Friedhold Schneider ist inzwischen Kreisbrandrat des Landkreises Lindau (B).
Seither wurden bis 2010 inzwischen 49 Lehrgänge TruppmannTeil-1 und 24 Truppführerlehrgänge abgehalten mit durchschittlich ca. 25 Teilnehmern (sonstige Lehrgänge siehe Fachressorts Atemschutz und Funk auf dieser Homepage, sowie Homepage der FF Lindau).
Zusätzlich zu diesem Lehrgangsangebot veranstaltet die Kreisbrandinspektion für die Kommandanten und deren Stellvertreter mehrmals jährlich Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen Themen.
